Baurecht

Das Baurecht umfasst alle Vorgänge, die mit dem Errichten, Umbauen
oder Beseitigen von Gebäuden zusammenhängt.

Ferner ist das Baurecht zum einen in das öffentliche und zum anderen in das private Baurecht zu unterscheiden. Ersteres befasst sich mit der Genehmigung von Bauvorhaben sowie dem Nachbarrecht und den Interessen der Allgemeinheit bei einem Bau. Letzteres regelt die Rechtsbeziehung zwischen allen am Bauprozess beteiligten Leuten, wie etwa dem Bauherren, dem Architekten und dem Bauunternehmer.